Künstliche Intelligenz — was sie hier tut¶
Diese Seite erfüllt die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie gilt seit dem 2. August 2026.
Kurz gefasst: Sie sprechen hier mit einem KI-System, und es baut Ihnen Bedienflächen. Was dabei erzeugt wird, ist erzeugt und nicht von Hand geschrieben.
Wo KI im Spiel ist¶
| Wobei | Was das Modell tut |
|---|---|
| Das Gespräch | Ihre Eingabe wird von einem Sprachmodell verstanden und beantwortet |
| Erkennen der Absicht | ein Modell entscheidet, ob Sie eine Frage stellen oder eine Fläche gebaut haben wollen |
| Bau einer Fläche | wo kein passender fertiger Baustein vorliegt, entwirft ein Sprachmodell einen |
| Ausgeschriebene Anweisungen | ein Baustein kann Programmanweisungen enthalten, die ein Modell verfasst hat |
| Diktieren | Gesprochenes wird von einem Erkennungsmodell in Text umgesetzt |
| Vorlesen | Text wird von einem Sprachsynthese-Modell hörbar gemacht |
| Übersetzen | Text wird von einem Übersetzungsdienst in eine andere Sprache gebracht |
| Bilderzeugung | aus einer Beschreibung entsteht ein Bild |
Wo die Modelle laufen¶
Der Regelfall ist Ihr eigener Rechner. Die Plattform arbeitet mit einer örtlichen Modell-Verwaltung zusammen; welches Modell geladen ist, entscheiden Sie. Vorlesen, Bilderzeugung und die Bordmittel-Spracherkennung laufen ebenfalls örtlich.
Ein entfernter Dienst kommt nur ins Spiel, wenn Sie ihn einrichten. Ohne eingerichteten Dienst verlässt für diese Aufgaben nichts Ihren Rechner. Ausnahmen, die naturgemäß nach außen gehen, sind benannt: Übersetzungsdienste, Websuche und Netzabruf.
Was gekennzeichnet ist¶
- Erzeugte Bedienflächen tragen ihre Herkunft in ihrer Beschreibung — es ist ablesbar, dass und woraus sie entstanden sind.
- Bausteine, die Anweisungen ausführen, sind im Baustein-Verzeichnis als solche gekennzeichnet.
- Maschinell übersetzte Seiten dieser Dokumentation tragen den Hinweis oben auf der Seite.
- Erzeugte Verzeichnisseiten sagen am Ende, dass sie erzeugt wurden.
Die maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte, die ab dem 2. Dezember 2026 gefordert ist, ist noch nicht durchgängig umgesetzt. Der Stand steht unten.
Einstufung nach der Verordnung¶
Die Plattform ist kein Hochrisiko-System. Anhang III der Verordnung führt Biometrie, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, wesentliche private und öffentliche Dienste, Strafverfolgung, Migration und Justiz auf. Ein Baukasten, der auf Zuruf Bedienflächen erzeugt, fällt unter keine dieser Kategorien.
Diese Einstufung hängt am Einsatzzweck. Würde die Plattform für einen der genannten Bereiche angeboten — etwa als Werkzeug in Bewerbungsverfahren oder im Unterricht —, müsste sie neu bewertet werden. Wir halten das hier fest, damit die Einstufung eine begründete Aussage bleibt und keine Annahme.
Wo Sie das Ganze abschalten¶
Der selbsttätige Bau ohne Rückfrage ist ab Werk aus. Er lässt sich einschalten; dann baut die Plattform in Grenzen von selbst. Ein Not-Aus schaltet das jederzeit wieder ab und wirkt sofort.
Nichts wird ausgeführt, ohne dass Sie die Fähigkeiten vor dem Bau freigegeben haben — siehe Sicherheit.
Was hier ehrlicherweise noch offen ist¶
- Die maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte ist begonnen, aber nicht durchgängig.
- Ein Hinweis im Gespräch selbst, dass gerade ein Modell antwortet, ist vorgesehen, aber noch nicht an jeder Stelle sichtbar.
- Diese Seite ist eine Selbstauskunft. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
Diese Seite ist eine Zusammenfassung des Regelungsstands, keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: August 2026.